Personen, die bereits einmal beschäftigt waren, sind per Gesetz Versicherungsnehmer und haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieser umfasst einmal das ALG I, d.h. einen befristeten Versicherungsanspruch, der abhängig vom Arbeitsentgelt ist und auch das ALG II/Hartz IV, d.h. eine unbefristete Leistung zur Grundsicherung, der abhängig vom Gesamtvermögen ist.
Nicht versichert sind Personen, die praktisch nicht arbeitslos werden können, geringfügig Beschäftigte, Personen, die während der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung ausüben, Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze und solche, die vollständig erwerbsgemindert sind.
Vorrangig sind alle anderen Sozialleistungen.