Die Pflegeversicherung bietet Versicherten Schutz im Falle der Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Die Art und der Umfang der Leistungen richten sich zum einen nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.
Pflegeversicherungsrecht
Den Schutz der sozialen Pflegeversicherung genießen all diejenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Ziel der Pflegeversicherungsleistungen ist es, den Pflegebedürftigen zu helfen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Krankheit und/oder Behinderung führen zu können. Insoweit sehe ich es als meine Aufgabe an, Ansprüche auf Hilfen, die geeignet sind die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten gegen die Pflegeversicherung geltend zu machen. Die Ansprüche von pflegebedürftigen können in Form von Dienst-, Sach- und Geldleistungen sowie Kostenerstattung für die Pflege durch Angehörige daheim geltend gemacht werden.