Ich berechne meine Leistungen entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder schließe eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen ab. Welche dieser Möglichkeiten in Ihrem Fall in Frage kommen und wie hoch die Kosten sind, kläre ich im Gespräch mit Ihnen.
Für eine Erstberatung bezahlen Sie einen Betrag von 119 € (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ohne Zusatzkosten). Für eine Erstberatung nehme ich mir Zeit für Sie. Durch die Erstberatung gehen Sie kein Risiko ein. Sie entscheiden, ob Sie mich nach der Erstberatung weiter beauftragen wollen. Auf den Honoraranspruch einer anschließenden Vertretung rechne ich das gezahlte Erstberatungshonorar an.