Die Interessenlage im Erbrecht ist häufig vielschichtig. Deshalb ist es für mich als Rechtsberaterin wichtig, den Sachverhalt und Ihre persönlichen Ziele umfassend zu ermitteln. Typische Ziele in der Erbrechtsberatung sind zum Beispiel:
Ziele der Erbrechtsberatung
- Wahrung des Familienfriedens
- Erhaltung des Familienvermögens, insbesondere bei Grundstücken oder Firmenvermögen
- Absicherung der Familie
- Eigene Absicherung im Alter
- Existenzsicherung des Erwerbers eines Grundstücks oder eines Unternehmens
- Geringhalten von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Geringhalten der Belastung durch Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer, aber auch Ertragssteuern
- Verhinderung eines späteren Sozialhilferegresses
- Berücksichtigung von Besonderheiten in der Familie (z.B. Kinder aus erster Ehe, behindertes oder insolventes Kind)
- Berücksichtigung von Besonderheiten in der Vermögensstruktur (z.B. Unternehmensbeteiligungen, Auslandsvermögen)
- Besondere Wünsche des Erblassers (z.B. Enterbung eines Abkömmlings, Errichtung einer Stiftung)
- Überbrückung einer möglicherweise längeren Geschäftsunfähigkeit vor dem Tod
Ziele der Erbrechtsberatung
Die Interessenlage im Erbrecht ist häufig vielschichtig. Deshalb ist es für mich als Rechtsberaterin wichtig, den Sachverhalt und Ihre persönlichen Ziele umfassend zu ermitteln. Typische Ziele in der Erbrechtsberatung sind zum Beispiel:
- Wahrung des Familienfriedens
- Erhaltung des Familienvermögens, insbesondere bei Grundstücken oder Firmenvermögen
- Absicherung der Familie
- Eigene Absicherung im Alter
- Existenzsicherung des Erwerbers eines Grundstücks oder eines Unternehmens
- Geringhalten von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Geringhalten der Belastung durch Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer, aber auch Ertragssteuern
- Verhinderung eines späteren Sozialhilferegresses
- Berücksichtigung von Besonderheiten in der Familie (z.B. Kinder aus erster Ehe, behindertes oder insolventes Kind)
- Berücksichtigung von Besonderheiten in der Vermögensstruktur (z.B. Unternehmensbeteiligungen, Auslandsvermögen)
- Besondere Wünsche des Erblassers (z.B. Enterbung eines Abkömmlings, Errichtung einer Stiftung)
- Überbrückung einer möglicherweise längeren Geschäftsunfähigkeit vor dem Tod
Ich biete Ihnen im Erbrecht:
Ich biete Ihnen im Erbrecht:
Teilgebiete
Zum Erbrecht gehören zahlreiche Teilgebiete:
- Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzung
- Erbausschlagung
- Auskunftsansprüche
- Ehegattentestament
- Behindertentestament
- Bedürftigentestament
- Testamentserstellung
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Erbschaftsteuerrecht
- Vorweggenommene Erbfolge
Weitere Erläuterungen zum Erbrecht
Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteilsberechtigte (Kind, Ehegatte, Eltern) ist in der Regel auf die Auskünfte des Erben angewiesen. Diese Auskünfte sind erfahrungsgemäß oft unvollständig.
Testamentsgestaltung
Gern bin ich Ihnen bei der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrags behilflich. Wenn Sie möchten, überprüfe ich auch gern ein bereits vorhandenes Testament.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einem Testament regeln Sie die Zeit nach Ihrem Tod. Auch vor dem Tod kann es vorkommen, dass Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls für längere Zeit geschäftsunfähig werden.