Sozialrecht
Jeder Bürger ist fast täglich mit den Normen des Sozialrechts befasst. Damit wird klar, dass das Sozialrecht ein sehr breites Fachgebiet ist. Es gibt auch zahlreiche Verzahnungen zu anderen Rechtsgebieten wie z. B. dem Arbeitsrecht.
Ziel des Arbeits- und Sozialrechtes ist es, eine ökonomische und soziale Existenzgrundlage auf der Basis abhängiger Beschäftigung vorzuhalten. Das Zusammenspiel von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht betrifft jede Phase des Arbeitslebens, von der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses über krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Unfälle am Arbeitsplatz und den Schutz besonderer Personengruppen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zur Altersvorsorge.
Meine Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte liegen im Bereich des Sozial- und Familienrechts sowie den jeweiligen Schnittstellen zum Erb-, Zivil- und Mietrecht. Auch Streitigkeiten um Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld können sich im Zuge der Bearbeitung eines sozial- und familienrechtlich geprägten Falles ergeben. Für diese Streitigkeiten sind die Finanz- und Verwaltungsgerichte zuständig. Auch hier übernehme ich gern Ihre Vertretung.
Ich biete Ihnen im Sozialrecht:
Weitere Teilgebiete
Pflegeversicherungsrecht
Pflegeversicherungsrecht
Krankenversicherungsrecht
Krankenversicherungs-
recht
Rentenversicherungsrecht
Unfallversicherungsrecht
Schwerbehindertenrecht und die Auseinandersetzungen mit dem Versorgungsamt wegen des Grades der Behinderung
Arbeitslosenversicherungsrecht und Unterhaltsregress der Sozialleistungsträger
Arbeitslosen-
versicherungsrecht und Unterhaltsregress der Sozialleistungsträger