Das Gebiet des Rentenversicherungsrechts umfasst den Bereich Altersrente mit den jeweiligen Teilbereichen Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen, wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und für Frauen. Mein Leistungsspektrum umfasst weiterhin den Bereich Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei teilweiser und voller Erwerbsminderung sowie Berufsunfähigkeit. Schließlich berate ich auf dem Gebiet Rente wegen Todes, das die kleine und große Witwenrente, die Erziehungs- und Waisenrente umfasst.
Rentenversicherungsrecht
Die Versicherungsbeiträge tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich hälftig.
Die Überprüfung der Höhe der festgesetzten Rente bemisst sich anhand des Gesetzes nach den persönlichen Entgeltpunkten, die abhängig von den festgestellten versicherungsrechtlichen Zeiten sind.
Bei Fragen danach, ob Ihre versicherungsrechtlichen Zeiten richtig bewertet worden sind, sollte ein Rentenberater hinzugezogen werden.
In allen Bereichen umfasst mein Tätigwerden die Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche gegenüber dem Rentenversicherungsträger im Antrags- und Widerspruchsverfahren. Bei Ablehnung der Rentenansprüche vertrete ich Sie im Klageverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht und den Landessozialgerichten.